VG Wort
Informationen zur VG Wort-Meldung
Meldung von Beiträgen in der PRAXIS DER KOMMUNALVERWALTUNG
Da die PRAXIS DER KOMMUNALVERWALTUNG ein sehr umfangreiches Werk ist, gibt es hierfür eine pauschalierte Art der Meldung, die mit der juristischen Abteilung der VG Wort abgestimmt ist. Sie erhalten jeweils gegen Ende des Jahres alle relevanten Angaben per E-Mail.
Meldung von Büchern
Alle für die Meldung von Büchern relevante Angaben (Autor:innen, Seitenzahl, ISBN) finden Sie direkt im Werk oder in unserem Webshop.
Meldung von Loseblattwerken (außer PRAXIS)
Um die für die Meldung von Loseblattwerken relevanten Informationen zu erhalten, schreiben Sie bitte eine Mail an vgwort@ksv-medien.de.
Meldung von Texten in beck online (METIS)
Zuteilungsreife Beiträge in Beck-online werden von CH.BECK direkt an die VG Wort gemeldet.
In den Verlagsmeldungen zu den online gestellten Werken wird nur der Name der oder des Urheber/s in der Meldung angegeben, sodass eine automatische Zuordnung der Meldung zu einem bestimmten Autor nicht möglich ist. Daher müssen sich betroffene Urheber selbst in ihrem persönlichen Bereich des Meldesystems (https://tom.vgwort.de) einloggen und unter „Hinzufügen zu einer Verlagsmeldung“ suchen, ob ausschüttungsrelevante Meldungen vorhanden sind, die ihren Namen betreffen.
Dazu geben Sie am besten die Domäne https://beck-online.beck.de in der Suche ein. Meldungen, in denen der Name des Suchenden durch den Verlag als Autor oder Übersetzer angegeben wurde und zu denen eine Ausschüttung erfolgen kann, werden dann angezeigt und können einzeln bestätigt werden. Da nicht auszuschließen ist, dass auch Meldungen zu Veröffentlichungen namensgleicher Autoren vorliegen, bitten wir Sie um besonders sorgfältige Prüfung.
Weitere Informationen finden Sie auch im Handbuch der VG Wort: https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf
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Da die PRAXIS DER KOMMUNALVERWALTUNG ein sehr umfangreiches Werk ist, gibt es hierfür eine pauschalierte Art der Meldung, die mit der juristischen Abteilung der VG Wort abgestimmt ist. Sie erhalten jeweils gegen Ende des Jahres alle relevanten Angaben per E-Mail.
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Um die für die Meldung von Loseblattwerken relevanten Informationen zu erhalten, schreiben Sie bitte eine Mail an vgwort@ksv-medien.de.
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In den Verlagsmeldungen zu den online gestellten Werken wird nur der Name der oder des Urheber/s in der Meldung angegeben, sodass eine automatische Zuordnung der Meldung zu einem bestimmten Autor nicht möglich ist. Daher müssen sich betroffene Urheber selbst in ihrem persönlichen Bereich des Meldesystems (https://tom.vgwort.de) einloggen und unter „Hinzufügen zu einer Verlagsmeldung“ suchen, ob ausschüttungsrelevante Meldungen vorhanden sind, die ihren Namen betreffen.
Dazu geben Sie am besten die Domäne https://beck-online.beck.de in der Suche ein. Meldungen, in denen der Name des Suchenden durch den Verlag als Autor oder Übersetzer angegeben wurde und zu denen eine Ausschüttung erfolgen kann, werden dann angezeigt und können einzeln bestätigt werden. Da nicht auszuschließen ist, dass auch Meldungen zu Veröffentlichungen namensgleicher Autoren vorliegen, bitten wir Sie um besonders sorgfältige Prüfung.
Weitere Informationen finden Sie auch im Handbuch der VG Wort: https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf
In den Verlagsmeldungen zu den online gestellten Werken wird nur der Name der oder des Urheber/s in der Meldung angegeben, sodass eine automatische Zuordnung der Meldung zu einem bestimmten Autor nicht möglich ist. Daher müssen sich betroffene Urheber selbst in ihrem persönlichen Bereich des Meldesystems (https://tom.vgwort.de) einloggen und unter „Hinzufügen zu einer Verlagsmeldung“ suchen, ob ausschüttungsrelevante Meldungen vorhanden sind, die ihren Namen betreffen.
Dazu geben Sie am besten die Domäne https://beck-online.beck.de in der Suche ein. Meldungen, in denen der Name des Suchenden durch den Verlag als Autor oder Übersetzer angegeben wurde und zu denen eine Ausschüttung erfolgen kann, werden dann angezeigt und können einzeln bestätigt werden. Da nicht auszuschließen ist, dass auch Meldungen zu Veröffentlichungen namensgleicher Autoren vorliegen, bitten wir Sie um besonders sorgfältige Prüfung.
Weitere Informationen finden Sie auch im Handbuch der VG Wort: https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf