Verfassung des Landes Hessen
Kommentar
Softcover
1. Auflage
2024
416 Seiten
Format: 16,5 x
23,5
cm
ISBN:
978-3-8293-1135-9
Wichtigste Rechtsgrundlage eines Staates ist seine Verfassung. Wegen des föderalen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland kommt neben dem Grundgesetz auch den einzelnen Verfassungen der Bundesländer große Bedeutung zu.
Die Verfassung des Landes Hessen datiert vom 1.12.1946 und wurde in den letzten Jahres durch zahlreiche Verfassungsänderungen modernisiert. In den folgenden Jahren wurden weitere Artikel zum Staatsziel Umweltschutz, zum Schutz des Sports, zur Erweiterung der Wahlperiode des Landtags auf fünf Jahre sowie Regelungen zum Landeshaushalt eingefügt.
Der Kommentar trägt mit ebenso kompetenten wie praxisnahen Erläuterungen wesentlich zum besseren Verständnis des hessischen Verfassungsrechts bei.
Verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Tatbestände werden in einen logischen Zusammenhang gebracht, womit auch weniger Rechtskundigen das hessische Verfassungsrecht verdeutlicht wird. Die Materie ist so verständlich gefasst, dass auf die grundlegenden verfassungsrechtlichen Probleme eine Antwort gefunden werden kann.
Aus praktischen Erwägungen wurde der Kommentierung der Gesetzestext vorangestellt. Ein systematisch gegliedertes Inhaltsverzeichnis, ein übersichtliches Abkürzungsverzeichnis, ein detailliertes Literaturverzeichnis, ein ausführliches Stichwortverzeichnis führen sicher zu den jeweils gewünschten Informationen.
Damit eignet sich der Kommentar als Arbeits- und Orientierungshilfe für die praktische Arbeit, für die auf kommunaler Ebene (ehrenamtlich) tätigen Mandatsträger, für die Rechtspraxis sowie die Aus- und Fortbildung in der Landes- und Kommunalverwaltung, für den gesamten Bildungsbereich und letztlich für jede(n) interessierte(n) Bürger(in).
Der Kommentar trägt mit ebenso kompetenten wie praxisnahen Erläuterungen wesentlich zum besseren Verständnis des hessischen Verfassungsrechts bei.
Verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Tatbestände werden in einen logischen Zusammenhang gebracht, womit auch weniger Rechtskundigen das hessische Verfassungsrecht verdeutlicht wird. Die Materie ist so verständlich gefasst, dass auf die grundlegenden verfassungsrechtlichen Probleme eine Antwort gefunden werden kann.
Aus praktischen Erwägungen wurde der Kommentierung der Gesetzestext vorangestellt. Ein systematisch gegliedertes Inhaltsverzeichnis, ein übersichtliches Abkürzungsverzeichnis, ein detailliertes Literaturverzeichnis, ein ausführliches Stichwortverzeichnis führen sicher zu den jeweils gewünschten Informationen.
Damit eignet sich der Kommentar als Arbeits- und Orientierungshilfe für die praktische Arbeit, für die auf kommunaler Ebene (ehrenamtlich) tätigen Mandatsträger, für die Rechtspraxis sowie die Aus- und Fortbildung in der Landes- und Kommunalverwaltung, für den gesamten Bildungsbereich und letztlich für jede(n) interessierte(n) Bürger(in).
Die Autoren: Dr. Christian Baudewin, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Kassel,
Rainer Kallert, Vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht, Darmstadt,
Dr. Johannes Meister, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig,
Dr. Olaf Schmitt, Richter am Hessischen Landessozialgericht, Darmstadt und
Prof. Dr. Carsten Schütz, Direktor des Sozialgerichts Fulda
Rainer Kallert, Vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht, Darmstadt,
Dr. Johannes Meister, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig,
Dr. Olaf Schmitt, Richter am Hessischen Landessozialgericht, Darmstadt und
Prof. Dr. Carsten Schütz, Direktor des Sozialgerichts Fulda
Rezensionen
Insgesamt kann man den fünf Autoren und dem Verlag nur dankbar sein, dass sie sich der Sisyphosaufgabe einer vollständigen Neukommentierung der Verfassung des Landes Hessen unterzogen haben. Mit seiner gedruckten Form, die nach wie vor in vielen Arbeitssituationen
Vorteile bietet, besitzt der Kommentar ein Alleinstellungsmerkmal. Zudem wird er seiner primären Zielsetzung,Praktikern einen effizienten Zugang zur Lex lata der Verfassung des Landes Hessen zu bieten, insgesamt auf hohem Niveau gerecht. Vor diesem Hintergrund muss es nicht überraschen, dass die Kommentierung umgehend erste positive Spuren im Rahmen des ewigen diskursiven Kreislaufs der Dogmatikbildung zwischen Gerichten und Wissenschaft hinterlassen hat, wie namentlich im viel beachteten Urteil des Staatsgerichtshofs vom 06.03.2025 zum Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz [...].
(Prof. Dr. Dr. Martin Will, M.A., LL.M. (Cambr.), HessVBl Heft 01/2025, S. 35f.)
Der Kommentar wird [...] seinem Anspruch gerecht: Er ist ein kurzer, kompetenter und verständlicher Leitfaden nicht nur für Juristen, sondern auch für Studierende sowie für alle, die sich in Parlament, Regierung, Behörden oder als Private mit der hessischen Verfassung auseinandersetzen müssen.
(Florian Edinger, ZParl Heft 1/2025, S. 252)
Vorteile bietet, besitzt der Kommentar ein Alleinstellungsmerkmal. Zudem wird er seiner primären Zielsetzung,Praktikern einen effizienten Zugang zur Lex lata der Verfassung des Landes Hessen zu bieten, insgesamt auf hohem Niveau gerecht. Vor diesem Hintergrund muss es nicht überraschen, dass die Kommentierung umgehend erste positive Spuren im Rahmen des ewigen diskursiven Kreislaufs der Dogmatikbildung zwischen Gerichten und Wissenschaft hinterlassen hat, wie namentlich im viel beachteten Urteil des Staatsgerichtshofs vom 06.03.2025 zum Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz [...].
(Prof. Dr. Dr. Martin Will, M.A., LL.M. (Cambr.), HessVBl Heft 01/2025, S. 35f.)
Der Kommentar wird [...] seinem Anspruch gerecht: Er ist ein kurzer, kompetenter und verständlicher Leitfaden nicht nur für Juristen, sondern auch für Studierende sowie für alle, die sich in Parlament, Regierung, Behörden oder als Private mit der hessischen Verfassung auseinandersetzen müssen.
(Florian Edinger, ZParl Heft 1/2025, S. 252)