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Update KiTaG Schleswig-Holstein

Update KiTaG Schleswig-Holstein

149,00 €

Pro Teilnehmer:in, inkl. MwSt.
Webinar
Termine
Teilnehmer:innen werden im weiteren Verlauf des Bestellprozesses abgefragt

Ende 2024 lief die Übergangsphase für die vollständige Umsetzung des Standard-Qualität-Kostenmodells aus. KiTa-Träger erhalten seit Beginn des Jahres 2025 die nach dem KiTaG vorgesehenen staatlichen Fördermittel, sind aber auch auf diese beschränkt. Im Verlauf des Jahres 2025 haben viele Standortgemeinden und die allermeisten Kita-Träger die ersten Erfahrungen mit den seit 2025 bestehenden gesetzlichen Regelungen im KiTaG und dem Erfordernis der Neuverhandlung von Betriebskostenfinanzierungsverträgen gemacht, die nach § 15a KiTaG zwischen den Standortgemeinden und den Einrichtungsträgern abgeschlossen werden müssen. Allerorts finden zwischenzeitlich Verhandlungsgespräche über die Inhalte der abzuschließenden Verträge statt. Die praktische Erfahrung aus diesen Verhandlungen lässt erkennen, dass bei den Verhandlungspartnern häufig erhebliche Unsicherheiten über die durch das KiTaG normierten Vorgaben bestehen, die sich u. a. auf die Definition der Standardqualität insbesondere im Hinblick auf die Ausstattung mit pädagogischem Personal, die berücksichtigungsfähigen Sachkosten, Fragen der Anmietung bzw. der Nutzung von im Eigentum des Kita-Trägers stehenden Gebäuden, die sinnvolle Laufzeit der Vereinbarungen und vieles mehr beziehen. Aktuell ist die Erkenntnis hinzugekommen, dass in Zukunft mit sinkenden Kinderzahlen zu rechnen ist, sich der zu deckende Bedarf an Betreuungsplätzen daher zukünftig durchaus reduzieren kann; auch dies ist in den abzuschließenden Finanzierungsverträgen sachgerecht abzubilden.

Ziel des Webinars

Im Webinar erfahren Sie alles Wichtige zu den notwendigen Vereinbarungen zur Betriebskostenfinanzierung, zur Beschreibung der Standardqualität und deren Refinanzierung sowie zur Finanzierung von Mehrqualitäten, die die gesetzliche Standardqualität übersteigen. Erörtert werden auch die Querbeziehungen zwischen der Bedarfsplanung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den Inhalten der abzuschließenden Betriebskostenfinanzierungsverträge.

Zielgruppen des Webinars

Die Veranstaltung richtet sich gleichermaßen an Kita-Träger in Schleswig-Holstein und deren Leitungspersonen wie auch an die in diesem Bereich tätigen Mitarbeitenden der Standortgemeinden und der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Referent

Prof. Dr. Mathias Nebendahl, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeits-, Medizin- und Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Verfasser des Standardkommentars zum schleswig-holsteinischen KiTaG und Autor diverser fachlicher Publikationen, ist als erfahrener Praktiker mit den in der Praxis der Kindertagesförderung auftretenden Problemen und Streitfragen ständig befasst.


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Technische Voraussetzungen
- Microsoft Teams (via Internetbrowser oder App)
- stabile Internetverbindung
- Lautsprecher (Kopfhörer) und Mikrofon oder Headset
- Einige Tage vor Beginn des Webinars erhalten alle Teilnehmer*innen eine E-Mail mit den Details und Zugangsdaten zu dem Webinar.