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Grundlagen des Denkmalrechts in Schleswig-Holstein

Grundlagen des Denkmalrechts in Schleswig-Holstein

169,00 €

Pro Teilnehmer:in, inkl. MwSt.
Webinar
Termine
Teilnehmer:innen werden im weiteren Verlauf des Bestellprozesses abgefragt

Als Fortbildung anerkannt von der AIK SH

Das Webinar zielt darauf ab, den Teilnehmenden einen Überblick über die Systematik des Denkmalrechts sowie über die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten zu geben. Teilnehmende können so besser abschätzen, was Denkmalschutz für das konkrete Objekt bedeutet, welche Verfahren bei Veränderungen an oder in der Umgebung eines Denkmals zu beachten sind und wer ihre Ansprechpartner bei konkreten Vorhaben sind.

 

Ziel des Webinars

Das Webinar vermittelt die Grundlagen des schleswig-holsteinischen Denkmalrechts. Die Referentinnen aus Verwaltung und Anwaltschaft führen in die gesetzllichen Anforderungen ein und gehen auf die praktischen Probleme im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz sowohl aus behördlicher als auch aus anwaltlicher Perspektive und im Verhältnis zu anderen Fachrechten, insbesondere dem Baurecht ein. Schwerpunkte sind u.a.:

Zielgruppen des Webinars

Das Webinar richtet sich an Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung, die mit dem Denkmalrecht befasst sind, an Mitglieder der Anwaltschaft, die im Bereich des Denkmalrechts tätig sind sowie Architekt:innen, die in diesem Bereich tätig sind. Durch die Vermittlung von Grundlagen ist das Webinar für Einsteigende geeignet, aber auch für alle, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen.


Referentinnen

Dr. Christina Wiener ist Juristin in der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung, Mitautorin des Kommentars in der PRAXIS der Kommunalverwaltung „Denkmalschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein“ sowie Mitglied des schleswig-holsteinischen Denkmalrats.
Charlotte Gaschke ist Rechtsanwältin bei der Kanzlei BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN in Kiel und betreut dort Mandate aus dem öffentlichen Recht. In ihrer Anwaltspraxis berät sie in einer Vielzahl denkmalrechtlicher Mandate. Frau Gaschke wirkt zukünftig als Mitautorin des Kommentars in der PRAXIS der Kommunalverwaltung „Denkmalschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein“ mit.