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Öffentliches Baurecht für (Quer-)Einsteiger:innen Vertiefungsmodul: Überblick über die Zulässigkeit von Bauvorhaben und gemeindliches Einvernehmen

Öffentliches Baurecht für (Quer-)Einsteiger:innen Vertiefungsmodul: Überblick über die Zulässigkeit von Bauvorhaben und gemeindliches Einvernehmen

189,00 €

Pro Teilnehmer:in, inkl. MwSt.
Webinar
Termine
Teilnehmer:innen werden im weiteren Verlauf des Bestellprozesses abgefragt


Ziel des Webinars

Das Vertiefungsmodul gibt einen Überblick über die im Genehmigungsverfahren zu prüfende Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach dem Bauplanungsrecht des Bundes (§§ 29 ff. BauGB) und nach dem Bauordnungsrecht der Länder (Landesbauordnungen). Im Bauplanungsrecht werden die verschiedenen Bereiche der Bodennutzung – Geltungsbereich eines Bebauungsplans, Innen- und Außenbereich – näher erläutert und abgegrenzt. Weiterhin geht das Webinar auch auf das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ein, insbesondere auch auf die Erforderlichkeit, die Organzuständigkeit und den Prüfungsmaßstab für die Gemeinde, wie sie über das gemeindliche Einvernehmen entscheiden darf. Weiterhin setzt sich das Webinar mit der Einvernehmensfiktion und der daraus resultierenden Frist für die Entscheidung über das Einvernehmen auseinander. Abschließend werden die Ersetzung rechtswidrig versagten Einvernehmens und die Rechtschutzmöglichkeiten der Gemeinde dagegen erläutert.

Zielgruppen des Webinars

Das Webinar richtet sich primär an (Quer-)Einsteiger:innen in den Bauämtern, eignet sich aber auch für alle Mitarbeitenden in der öffentlichen Verwaltung, die ihre Kenntnisse im öffentlichen Baurecht wie-derholen und auffrischen wollen. Ausgehend vom Teilnehmerkreis geht der Dozent auf die für die Bauämter der Teilnehmenden geltenden Landesbauordnungen ein.


Referent

Regierungsdirektor Torsten Wiedemann war in der bayerischen Staatsverwaltung unter anderem auch mehrere Jahre als Baujurist tätig und hatte die Leitung einer unteren Bauaufsichtsbehörde inne. Seit seinem Wechsel an die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern ist er als Hochschullehrer in den Bereichen „Öffentliches Baurecht“ und „Verwaltungshandeln“ tätig und gibt hier Vorlesungen für die Beamtenanwärter:innen der 3. Qualifikationsebene.